A & B Apartment & Boardinghouse Berlin GmbH
Glogauer Straße 2
10999 Berlin
- nachfolgend Anbieter genannt -
Stand: 01.01.2016
§ 1 Geltungsbereich; Gegenstand der Überlassung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Anbieters.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher in schriftlicher Form vereinbart wurde.
1.3. Der Zustand und Ausstattung des Apartments gemäß Hotelbeschreibung sind Bestandteil des Mietvertrages. Dieser Zustand wird durch den Kunden als vertragsgemäß anerkannt.
1.4. Für den Fall, dass das gebuchte Apartment nicht verfügbar ist, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Mieter hieraus Ansprüche
herleiten kann.
1.5. Die Unter- oder Weitervermietung eines überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner
2.1. Der Vertrag kommt zustande, durch
2.1.1 die schriftliche Bestätigung einer Reservierung des Kunden durch den Anbieter. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein fernschriftlicher Vertragsabschluss via e-Mail oder
Fax-Übermittlung.
2.1.2 durch eindeutige mündliche Vereinbarung mit dem Kunden z.B. per Telefon.
2.1.3 die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter.
2.2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde.
2.3. Hat ein Dritter bestellt, haftet dieser dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsbetrag.
§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Der Anbieter ist verpflichtet, ein vom Kunden gebuchtes Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder telefonischen Bestätigung des Anbieters. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3.3. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für
Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
3.5. Sofern der Anbieter eine Anzahlung für Reservierungen verlangt, wird eine solche Reservierung erst gültig mit Eingang der Anzahlung beim Anbieter.
3.6. Ist zur Garantie der Reservierung vom Mieter eine Kreditkarte hinterlegt worden, ermächtigt der Mieter ermächtigt den Anbieter unwiderruflich, alle Kosten, die aus der mietweisen Überlassung
von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters von der, von dem Mieter vorgelegten oder benannten, Kreditkarte abzubuchen.
3.8. Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung
von Zahlungen.
3.9. Gerät der Gast mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank verpflichtet. Die
Geltendmachung weiterer Verzugszinsen des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.
§ 4 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe des Apartments
4.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments.
4.2. Die Apartments stehen am Anreisetag wie folgt zur Verfügung.
4.2.1 Apartmenthouse Berlin, Glogauer Straße 2 in 10999 Berlin ab 14:00 Uhr
4.2.2 Ferienwohnungen Wilhelmstraße 15 in 10963 Berlin ab 15.00 Uhr
4.2.3 Ferienwohnungen Mehringplatz 12-14 in 10969 Berlin ab 15.00 Uhr
4.3. Alle Anreisen später als 19:00 Uhr müssen 24 Stunden vor Anreise bekannt gegeben werden; Spätanreisen können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
4.4. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für die
vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des Tagespreises abrechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder
ein wesentlicher geringer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§ 5 Stornierung
5.1. Reservierungen sind stets verbindlich. Änderungen oder Stornierungen von Reservierungen müssen vom Mieter stets schriftlich gemeldet und vom Anbieter bestätigt werden.
5.2. Wird eine Buchung nach bereits erfolgter Anreise vorzeitig durch den Gast storniert, ist der Preis des gesamten Aufenthalts zu bezahlen.
5.3. Schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Verspätungen liegen nicht im Verant¬wortungsbereich des Anbieters. Einen Anspruch auf Verzicht oder von dieser Regelung abweichende
Regelungen in Bezug auf die Ansprüche des Anbieters zur Geltendmachung von Stornierungsgebühren kann der Gast hieraus nicht abzuleiten.
5.4. Die unter Ziffer 5.5. aufgeführten Daten sind die maximalen Stornierungsgebühren. Der Anbieter ist jedoch bemüht, die Stornierungsgebühren für den Gast gering zu halten.
5.5. Stornierungsgebühren für Reservierungen:
5.5.1. Flexible Buchung: Bei Stornierung oder Änderung bis 3 Tage vor Anreise: Keine Stornierungsgebühr. Späterer Stornierungen oder Änderungen werden mit 80% der Kosten für die Unterkunft (ohne
Kosten für Endreinigung) berechnet. Nichtanreisen werden mit 100% der Kosten in Rechnung gestellt.
5.5.2. Nicht kostenfrei stornierbare Buchung: Alle Stornierungen oder Änderungen zu dieser Reservierung werden nach Abschluss der Buchung mit 90% der Kosten für die Unterkunft (ohne Kosten für
Endreinigung) berechnet. Nichtanreisen werden mit 100% der Kosten in Rechnung gestellt.
5.5.3. Besondere Rate1: Bei Stornierung oder Änderung bis 7 Tage vor Anreise: Keine Stornierungsgebühr. Späterer Stornierungen oder Änderungen werden mit 80% der Kosten für die Unterkunft (ohne
Kosten für Endreinigung) berechnet. Nichtanreisen werden mit 100% der Kosten in Rechnung gestellt.
5.5.4. Besondere Rate2: Bei Stornierung oder Änderung bis 14 Tage vor Anreise: Keine Stornierungsgebühr. Späterer Stornierungen oder Änderungen werden mit 80% der Kosten für die Unterkunft (ohne
Kosten für Endreinigung) berechnet. Nichtanreisen werden mit 100% der Kosten in Rechnung gestellt.
5.6. Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter und in Schriftform gültig.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Gastes, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem
Einfluss¬bereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen.
6.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsschutz zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem vom Anbieter
bereitgestellten Stellplatz abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des Anbieters.
§ 7 Datenschutz, -austausch
7.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name, Adresse, Zeitraum und Dauer des Aufenthalts) in
maschinen¬lesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist zur Offenlegung der Gastdaten berechtigt, sofern dies für die
Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden).
§ 8 Verjährung
8.1. Alle Ansprüche gegen A & B GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich
Berlin als Gerichtsstandort vereinbart.
9.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist Berlin.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen
gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Gleiches gilt für Lücken dieses Vertrages.